- Veröffentlicht am 3. Juni 2025
- Zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2025
- 14 min
Persönliche Schutzausrüstung in Pflege und Medizin
PSA schützt medizinisches Fachpersonal vor Infektionsrisiken, gefährlichen Stoffen und mechanischen Einflüssen und trägt wesentlich zur Sicherheit von Patienten und Mitarbeitenden bei. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von PSA in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz kommen, worauf bei Auswahl und Anwendung zu achten ist und welche rechtlichen Vorgaben gelten.

Definition: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst sämtliche Ausrüstungsgegenstände und Bekleidungen, die Beschäftigte im Gesundheitswesen vor arbeitsbedingten Risiken und Gesundheitsgefahren schützen sollen. PSA dient dazu, Infektionen, Verletzungen und Kontaminationen zu vermeiden und sorgt somit für ein sicheres Arbeitsumfeld in Kliniken, Laboren, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.
Ziele und Nutzen von PSA in der Medizin
Die Hauptziele der Persönlichen Schutzausrüstung bestehen darin, Beschäftigte zuverlässig vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen und gleichzeitig die Übertragung von Krankheitserregern auf Patienten und Mitarbeiter zu verhindern. PSA fördert ein hygienisches Arbeitsumfeld, reduziert Infektionsrisiken und verbessert insgesamt die medizinische Versorgungsqualität. Darüber hinaus unterstützt PSA Arbeitgeber und Beschäftigte dabei, gesetzliche und betriebliche Anforderungen einzuhalten (Compliance).
Konkret bietet PSA:
- Schutz vor biologischen Gefahren, Chemikalien und mechanischen Risiken
- Verbesserte Hygiene durch Minimierung von Kontaminationsrisiken
- Rechtssicherheit und Compliance mit gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Richtlinien
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
In Deutschland regelt unter anderem die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die Auswahl, Bereitstellung und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung. Weitere wichtige Vorschriften sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie spezielle Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften. Diese rechtlichen Grundlagen verpflichten Arbeitgeber dazu, geeignete PSA bereitzustellen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
Unterschied zwischen Schutzkleidung und Berufsbekleidung
Im Gesundheitswesen wird zwischen Schutzkleidung und Berufsbekleidung unterschieden:
- Medizinische Schutzkleidung dient dem spezifischen Schutz vor gesundheitlichen Gefahren wie Infektionen oder chemischen Belastungen. Dazu gehören beispielsweise Schutzkittel, Handschuhe, Masken und Schutzbrillen.
- Medizinische Berufsbekleidung hingegen bezeichnet funktionelle Arbeitskleidung, die während der gesamten Tätigkeit getragen wird und primär der Hygiene, der Einheitlichkeit und dem professionellen Erscheinungsbild dient. Beispiele hierfür sind Kasacks, Kittel, medizinische Hosen und Schuhe, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen getragen werden.
Während Berufsbekleidung hauptsächlich dem täglichen Arbeitseinsatz entspricht, ist Schutzkleidung in definierten Risikosituationen verpflichtend zu tragen.
Anforderungen an medizinische Berufsbekleidung
Medizinische Berufsbekleidung muss verschiedene Anforderungen erfüllen, um sowohl die Sicherheit der Beschäftigten als auch die Hygieneanforderungen der Einrichtung zu gewährleisten:
- Hohe hygienische Standards: Die Kleidung sollte bei hohen Temperaturen wasch- und sterilisierbar sein, um Keime effektiv abzutöten.
- Tragekomfort: Die Bekleidung muss bequem sein, Bewegungsfreiheit bieten und atmungsaktive Eigenschaften besitzen.
- Strapazierfähigkeit und Haltbarkeit: Materialien müssen dem anspruchsvollen Klinik- oder Praxisalltag dauerhaft standhalten.
- Einheitliches Erscheinungsbild: Einheitliche Arbeitskleidung fördert ein professionelles Auftreten und erleichtert die Identifikation der Mitarbeiter.
- Normenkonformität: Berufsbekleidung sollte den relevanten Normen (z. B. DIN EN 13795 für Operationskleidung) entsprechen, um bestmögliche Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten.
Die Einhaltung dieser Kriterien garantiert, dass medizinische Berufsbekleidung ihren Zweck optimal erfüllt und gleichzeitig ein sicheres Arbeitsumfeld unterstützt.
Schutzkleidung im Krankenhaus
Die Schutzkleidung im Krankenhaus hat die zentrale Aufgabe, Mitarbeiter und Patienten gleichermaßen vor Infektionen, Kontaminationen und gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Aufgrund der besonderen Hygieneanforderungen sind Materialien und Verarbeitung entscheidend. Krankenhaus-Schutzkleidung muss robust, zuverlässig dicht gegenüber Flüssigkeiten und Krankheitserregern sowie leicht zu reinigen oder zu entsorgen sein. Gleichzeitig darf sie den Träger nicht in seiner Bewegungsfreiheit einschränken, um ein angenehmes Arbeiten auch über längere Zeiträume zu ermöglichen.
Typische Schutzausrüstung im Krankenhaus
Zur persönlichen Schutzausrüstung im Krankenhaus zählen unter anderem:

Masken
Mund-Nasen-Schutz (MNS) und partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2/FFP3) schützen sowohl Patienten als auch Personal vor der Übertragung von Krankheitserregern über Tröpfchen oder Aerosole. Chirurgische Gesichtsmasken dienen in erster Linie dem Fremdschutz und sind essenziell in der Patientenversorgung. FFP-Masken hingegen bieten Eigen- und Fremdschutz und sind bei Tätigkeiten mit hohem Infektionsrisiko, z. B. bei aerosolbildenden Verfahren oder im Umgang mit infektiösen Patienten, vorgeschrieben. Die Auswahl der passenden Maske richtet sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial und den Empfehlungen der Hygienebeauftragten im Haus.

Schutzkittel
Schutzkittel sind ein zentrales Element der PSA und werden in nahezu allen Bereichen des Krankenhauses eingesetzt – von der Normalstation über die Notaufnahme bis hin zur Intensivmedizin oder bei Isolationspatienten. Sie schützen die persönliche Kleidung und die Haut der Mitarbeitenden vor Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten, Blut oder anderen Sekreten. Dabei unterscheidet man zwischen Einweg- und Mehrwegkitteln sowie zwischen flüssigkeitsabweisenden und flüssigkeitsdichten Ausführungen – je nach Risikobewertung. Wichtig ist ein vollständiger Sitz, insbesondere an Ärmeln und Rücken, sowie ein sicherer Verschluss, damit keine Kontamination stattfinden kann.

Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe stellen eine unmittelbare Barriere zwischen der Haut des medizinischen Personals und potenziell gefährlichen Substanzen dar. Sie schützen vor Kontakt mit Keimen, Körperflüssigkeiten, Chemikalien, Desinfektionsmitteln oder Medikamenten. Im Krankenhaus kommen je nach Anforderung unterschiedliche Handschuhtypen zum Einsatz: Untersuchungshandschuhe (aus Nitril, Latex oder Vinyl) für allgemeine Pflegetätigkeiten und sterile OP-Handschuhe für chirurgische Eingriffe. Wichtig sind dabei die richtige Größe, hohe Reißfestigkeit und möglichst allergenarme Materialien, um Hautreizungen zu vermeiden.
Krankenhaus-Schuhe
Professionelle Krankenhaus-Schuhe sind weit mehr als bequeme Arbeitsschuhe – sie müssen strengen hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Dazu zählen Rutschfestigkeit, geschlossene Vorderkappen, antistatische Eigenschaften und die Möglichkeit zur Desinfektion oder maschinellen Reinigung. Je nach Einsatzbereich – etwa im OP, auf der Station oder im Labor – variieren die Anforderungen leicht. In Bereichen mit hoher Kontaminationsgefahr oder bei langen Stehzeiten sind zudem ergonomische Sohlen und atmungsaktive Materialien empfehlenswert, um die Belastung des Pflegepersonals zu minimieren.
Vorschriften und Regelungen zur Schutzkleidung im Krankenhaus
Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung im Krankenhaus wird durch nationale Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften sowie Richtlinien der Berufsgenossenschaften geregelt. Besonders wichtig sind die Vorschriften des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene und Infektionsprävention (sogenannte KRINKO-Empfehlung). Sie gelten als maßgebliche Grundlage bei Hygienekontrollen durch Gesundheitsämter sowie Berufsgenossenschaften. Kliniken müssen Hygienepläne erstellen, die eindeutig auf diese Vorschriften Bezug nehmen und deren Einhaltung sicherstellen.
Diese Vorschriften regeln konkret:
- Welche PSA in welchen Situationen verpflichtend zu tragen ist (z. B. Schutzkittel, Handschuhe, Atemschutzmasken).
- Wie Schutzkleidung an- und abgelegt sowie entsorgt wird.
- Welche Hygienemaßnahmen (z. B. Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Isolation von Patienten) zwingend einzuhalten sind.
- Die regelmäßige Unterweisung und Schulung des medizinischen Personals.
Die RKI-Vorschriften und -Empfehlungen bilden die Basis für ein wirksames Infektionsschutzkonzept in Krankenhäusern, deren Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist und regelmäßig durch Aufsichtsbehörden überprüft wird.
Schutzkleidung in der Pflege
Die PSA in der Pflege schützt sowohl Pflegekräfte als auch Bewohner und Patienten wirksam vor Infektionen. Dabei sind die Anforderungen in der Pflege teilweise besonders hoch, da hier oftmals enge körperliche Kontakte stattfinden und Bewohner zu besonders vulnerablen Gruppen gehören.
Die Vorgaben zum Arbeitsschutz in der Pflege sind in Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften klar definiert. Insbesondere die Vorgaben der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften regeln, welche Schutzmaßnahmen und welche Arbeitskleidung in der Pflege erforderlich sind. Außerdem gelten spezifische Hygienestandards, etwa Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), für den Umgang mit infektiösen Erkrankungen oder multiresistenten Erregern.
Welche Schutzkleidung ist in der Pflege notwendig?
Zur persönlichen Schutzausrüstung in der Pflege zählen insbesondere folgende Komponenten:
- Schutzkittel: Schutzkittel in der Pflege verhindern eine Kontamination der Arbeitskleidung und der Haut bei engem körperlichem Kontakt, beispielsweise bei der Körperpflege oder beim Verbandwechsel.
- Schutzhandschuhe: Einweg-Handschuhe schützen Pflegekräfte vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Blut oder infektiösen Materialien.
- Schutzmasken (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP-Masken): Masken schützen Pflegekräfte und Bewohner vor Infektionen, die über Tröpfchen oder Aerosole übertragen werden.
- Schutzbrillen oder Gesichtsschilde: Vor allem beim Umgang mit infektiösen Patienten oder beim Risiko von Spritzern sind sie zusätzlich erforderlich.
Neben der reinen Schutzkleidung ist die Pflege-Berufsbekleidung (wie Kasacks und Pflegehosen) relevant, die regelmäßig gereinigt werden muss und hohen Hygienestandards entspricht.
Persönliche Schutzausrüstung im Labor
Labormitarbeiter sind täglich zahlreichen Risiken ausgesetzt, darunter chemische, biologische und physikalische Gefahren wie Spritzer chemischer Substanzen, biologische Krankheitserreger oder schädliche Aerosole. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Laborkleidung und die gesamte persönliche Schutzausrüstung im Labor.
Die eingesetzte Schutzkleidung im Labor muss verschiedene Eigenschaften erfüllen, um den umfassenden Schutz der Mitarbeitenden sicherzustellen. Sie sollte flüssigkeitsdicht, chemikalienbeständig, schwer entflammbar und gegebenenfalls antistatisch sein. Hinzu kommen Kriterien wie Tragekomfort, Beweglichkeit sowie einfache Handhabung bei der täglichen Nutzung.
Auch rechtlich ist der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung im Labor streng geregelt. Die entsprechenden Anforderungen finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Biostoffverordnung (BioStoffV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Typische PSA im Labor
Folgende PSA-Elemente sind typisch und verpflichtend für Arbeiten in Laboren:
- Labormäntel: Laborkittel aus speziellen Geweben (Baumwolle oder Mischgewebe) schützen den Körper und die Kleidung vor Chemikalien, biologischen Substanzen und Kontaminationen. Sie sollten langärmelig sein, bis mindestens zu den Knien reichen und im Ernstfall schnell ausgezogen werden können.
- Schutzbrillen: Schutzbrillen sind im Labor unverzichtbar, um die Augen zuverlässig vor chemischen Spritzern, scharfen Partikeln oder infektiösen Flüssigkeiten zu schützen. Je nach Gefahrensituation können Vollsichtbrillen notwendig sein.
- Schutzhandschuhe: Chemikalienbeständige Einweghandschuhe schützen die Hände und Arme vor Kontaminationen und gefährlichen Substanzen. Je nach Laboranwendung kommen Latex-, Nitril- oder Neopren-Handschuhe zum Einsatz.
- Atemschutz: Bei Arbeiten mit flüchtigen Gefahrstoffen, biologischen Aerosolen oder bei erhöhter Infektionsgefahr werden Atemschutzmasken eingesetzt. Je nach Gefährdungssituation kommen entweder FFP2- oder FFP3-Masken oder spezielle Filtermasken zum Einsatz.
Neben diesen klassischen Bestandteilen der Schutzkleidung im Labor gehören zur umfassenden PSA im Laborbereich je nach Tätigkeit und Risiko auch weitere Schutzartikel, wie Gesichtsschilde oder Sicherheitsschuhe.
Praxiskleidung für Arztpraxen
Praxis-Kleidung erfüllt vorrangig hygienische sowie repräsentative Funktionen. Gute Praxis-Bekleidung ist nicht nur optisch ansprechend, sondern unterstützt auch die Hygienevorschriften im medizinischen Alltag.
Zu den wichtigsten Anforderungen zählen:
- Hygienische Eignung: Die Praxis-Bekleidung muss bei hohen Temperaturen waschbar (mindestens 60 °C, idealerweise sogar 90 °C) und leicht sterilisierbar sein.
- Tragekomfort und Ergonomie: Die Kleidung sollte bequem sein, ausreichende Bewegungsfreiheit gewährleisten und atmungsaktive Materialien enthalten.
- Strapazierfähigkeit: Praxisbekleidung sollte robust verarbeitet und langlebig sein, um den Belastungen des Arbeitsalltages dauerhaft standzuhalten.
- Professionalität und Corporate Identity: Einheitliche Berufsbekleidung stärkt das professionelle Erscheinungsbild der Arztpraxis.
PSA anlegen: Schritt-für-Schritt
Um den Schutz durch PSA optimal zu gewährleisten, ist folgende Reihenfolge beim Anlegen zu beachten:
- Händedesinfektion: Hände gründlich desinfizieren und trocknen lassen.
- Schutzkittel anlegen: Den Schutzkittel vollständig schließen, sowohl im Nacken als auch auf der Rückseite an der Taille. Der Kittel sollte fest sitzen, jedoch nicht einengen.
- Schutzmaske anlegen: Mund-Nasen-Schutz oder FFP-Maske richtig positionieren, Nase und Mund vollständig bedecken, Nasenbügel gut anpassen und den Sitz überprüfen.
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz anlegen (falls erforderlich): Brille oder Gesichtsschild sorgfältig aufsetzen und sicherstellen, dass Augen und Gesicht vollständig geschützt sind.
- Einweghandschuhe anziehen: Handschuhe zuletzt über die Ärmel des Schutzkittels ziehen, sodass keine Hautbereiche ungeschützt bleiben.
PSA sicher ablegen: Schritt-für-Schritt
Beim Ausziehen der PSA gilt eine strikte Reihenfolge, um Kontaminationen zu vermeiden:
- Handschuhe ausziehen: Die Handschuhe vorsichtig von innen nach außen ziehen, dabei die Außenseite nicht mit bloßen Händen berühren.
- Händedesinfektion durchführen: Gründlich desinfizieren, um eine Kontamination der Hände auszuschließen.
- Schutzkittel ausziehen: Kittel behutsam von hinten nach vorne rollen, dabei Kontakt mit der kontaminierten Außenseite vermeiden und anschließend sachgerecht entsorgen.
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz abnehmen: Brille oder Gesichtsschild vorsichtig abnehmen, ohne die Frontflächen zu berühren. Anschließend ggf. reinigen bzw. desinfizieren.
- Schutzmaske als letztes ablegen: Maske nur an den Bändern greifen und ablegen, ohne die Maskenfront zu berühren, anschließend sofort entsorgen.
- Abschließende Händedesinfektion durchführen: Zum Schluss erneut gründlich desinfizieren.
Expertentipp: PSA-Schulungen
Selbst die beste PSA nützt wenig, wenn sie nicht korrekt verwendet wird. Führen Sie regelmäßige Schulungen zum richtigen An- und Ablegen durch – auch für erfahrene Mitarbeitende. So minimieren Sie Fehlerquellen und erhöhen das Sicherheitsbewusstsein im Team.
Auswahl medizinischer Schutzkleidung
Beim Einkauf von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und medizinischer Berufsbekleidung sind verschiedene Kriterien entscheidend, um sowohl optimalen Schutz für die Mitarbeitenden als auch eine hohe Akzeptanz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. PSA-Produkte sollten in jedem Fall den rechtlichen Vorschriften entsprechen und gemäß der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zertifiziert sein, was durch die CE-Kennzeichnung bestätigt wird. Dabei sind spezifische Normen wie beispielsweise EN 14126 für Schutzkleidung gegen Infektionserreger oder EN 149 für Atemschutzmasken besonders relevant.
Darüber hinaus sollte die Schutzausrüstung genau auf den jeweiligen Einsatzbereich abgestimmt sein, da sich Anforderungen in medizinischen Einrichtungen, in der Pflege oder im Labor teils erheblich voneinander unterscheiden. Neben der Schutzwirkung spielen Materialqualität und Verarbeitung eine wichtige Rolle. Die verwendeten Materialien müssen robust, widerstandsfähig gegenüber Chemikalien und biologischen Substanzen sowie – je nach Einsatzzweck – flüssigkeitsdicht oder atmungsaktiv sein.
Auch der Komfort und die Ergonomie dürfen bei der Auswahl nicht vernachlässigt werden. Gute PSA ermöglicht ausreichend Bewegungsfreiheit, beeinträchtigt nicht die Arbeitsleistung und wird von Mitarbeitenden besser akzeptiert. Unter Hygienegesichtspunkten ist es wichtig, dass Schutzkleidung und Berufsbekleidung entweder leicht aufzubereiten sind oder – bei Einwegprodukten – unkompliziert und sicher entsorgt werden können.
Nicht zuletzt sollten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in den Blick genommen werden. Es lohnt sich daher, zu prüfen, ob Mehrweg- oder Einwegprodukte besser zu den jeweiligen Arbeitsprozessen passen und ob nachhaltige Optionen angeboten werden. Die sorgfältige Abwägung dieser Kriterien hilft Einrichtungen dabei, die optimale PSA und Berufsbekleidung zu beschaffen und langfristig hohe Standards in Bezug auf Sicherheit, Hygiene und Effizienz zu gewährleisten.
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Häufige Fragen
Zur PSA im medizinischen Umfeld gehören Schutzkittel, medizinische Masken (z. B. OP-Masken, FFP2/FFP3), Handschuhe, Schutzbrillen oder Gesichtsschilde sowie ggf. spezielle Arbeitsschuhe. In Laboren können zusätzlich Atemschutzgeräte, Chemikalienschutzhandschuhe oder Einwegoveralls erforderlich sein – abhängig vom Gefährdungspotenzial.
PSA ist immer dann verpflichtend, wenn ein Kontakt mit infektiösen Materialien, Körperflüssigkeiten oder gefährlichen Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch bei Verdacht auf oder dem Umgang mit übertragbaren Krankheiten muss die entsprechende PSA getragen werden. Die genauen Vorgaben richten sich nach den Hygienestandards der Einrichtung und den Empfehlungen des RKI.
In der Pflege gehören insbesondere Schutzkittel, Handschuhe und medizinische Masken zur Grundausstattung. Bei bestimmten Tätigkeiten – z. B. bei der Versorgung infektiöser Patienten – können auch Schutzbrillen oder Gesichtsschilde nötig sein. Die Auswahl richtet sich nach dem individuellen Infektionsrisiko und den Empfehlungen der Einrichtung.
Einwegprodukte wie OP-Masken, Handschuhe oder Schutzkittel sind grundsätzlich nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Mehrwegprodukte (z. B. Schutzbrillen oder Mehrwegkittel) dürfen nur dann wiederverwendet werden, wenn sie entsprechend den Herstellerangaben sachgerecht gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert werden können.