Wägetechnik - Wir danken der Fa. Kern für die freundliche Unterstützung!



A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

 

A

Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der Konventioneller Wägewert angegeben.
Akkreditierung eines
DKD-Laboratoriums:
Prüfung und Begutachtung eines messtechnischen Laboratoriums zur Berechtigung, international anerkannte DKD-Kalibrierzertifikate erstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung stellt die PTB, vertreten durch den DKD im Deutschen Akkreditierungsrat, die Akkreditierungsurkunde aus. Kern besitzt die Akkreditierung zur Erstellung von DKD-Kalibrierzertifikaten für elektronische Waagen und Gewichte.
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben. Siehe auch >> Temperaturänderungen
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt. Siehe auch >> Einwaage
 

B

Bauartzulassung einer
Waage zur Eichung:
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt (meist ein metrologisches Staats-Institut) durchgeführt wird. Diese umfaßt sowohl meßtechnische, sowie gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und Transportbehälter Nettogewicht, Taragewicht
 

D

Datenschnittstelle /
- Parameter:
Meist RS 232C. Zum direkten Anschluß von Drucker oder PC an die Waage. Die Einstellung der Schnittstellenparameter Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagentastatur nach der Bedienungsanleitung.
Dehnungsmeßstreifen (DMS): Elektrisches Meßelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmeßstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. DMS-Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.
Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichte- bestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter den selben Bedingungen durchgeführt.
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind meßtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Meßgröße haben. Sie haben eine hohe meßtechnische Kompetenz. Ein DKD-akkreditieres Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Meßgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union. Weitere Informationen
DKD-Partnerschaft
KERN:
KERN bietet Waagen- Fachunternehmen die Möglichkeit, DKD-Kalibrierzertifikate für elek- tronische Waagen im Unterauftrag von KERN ihren eigenen Kunden anzubieten. Die Datenaufnahme vor Ort erfolgt hierbei durch das Fachunternehmen. Das Kalibrier- zertifikat wird auf dieser Datenbasis von KERN ausgestellt. Voraussetzung hierfür sind der Abschluß von Verträgen, Schulung, Prüfmittelüberwachung, sowie Begutachtung des Fachunternehmens. Das Fachunternehmen verpflichtet sich, genau den von KERN vorgegebenen Kriterien zu folgen.
Dosieren /
Sortierwägungen:
Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren / Sortieren pendelt ein Leuchtbalken zwischen den Grenzwerten, unterstützt durch ein akustisches Signal. Über- und Unterdosierungen werden
 

E

EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten
Eckenlastprüfung
von Waagen:
Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.
Eichfähige / nicht
eichfähige Waagen:
Meßtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer
von Waagen:
Analysenwaagen Eichklasse I, 2 Jahre; Präzisionswaagen Eichklasse II, 2 Jahre; Industriewaagen Eichklasse III, mit einem Wägebereich von < 3000 kg 2 Jahre; Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr
Eichgültigkeitsdauer
von Gewichten:
Gewichte der Fehlergrenzenklasse E2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse F1, F2 4 Jahre Gewichte der Fehlergrenzenklasse M1-M3 4 Jahre Kontrollgewichte, alle Klassen 1 Jahr
Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt. Zusätzlich zum Gerätepreis.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden: a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimt wird. b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachver- ständigen-Gutachten für Gerichte. d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauig- keit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichung einer Waage
mit Justierprogramm CAL:
Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt >> Erdanziehung. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort. Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben.
Eichung einer Waage
mit Justierautomatik
bzw. Justierschaltung:
Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Waage meist zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung >> Filter
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen. Siehe auch >> Auswaage
Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Meßprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfährt.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluß auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.
 

F

Fallbeschleunigung: >> Erdanziehung
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen
Fehlergrenzen bei Gewichten/
Fehlergrenzenklassen:
Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.
Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.
Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Meßzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, daß ein Meßwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstell- bar. Siehe auch Wägewert.
 

G

Gewichte: Siehe auch << Prüfgewichte
 

H

Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3
Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage.
Hochauflösende
Waagen:
Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit d Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = 300.000 Digits
Höchstlast (Max): Obere Grenze des Wägebereiches (Nettohöchstlast). Oberhalb der Höchstlast dürfen keine Wägungen durchgeführt werden.
 

I

Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden.
Interface: Datenschnittstelle / -Parameter
Internationaler
Kilogramm-Prototyp:
Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t)
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff- Weitere Informationen
ISO/GLPP-
Protokollierung:
In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie Aus- drucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
 

J

Justieren: Exaktes Einstellen einer Meßgröße eines Meßgerätes (z.B.Waage) durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem.
Justieren des Wäge-
bereiches einer Waage:
Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
 

K

Kalibrieren: Feststellen der Richtigkeit einer Meßgröße eines Meßgerätes (z.B. Waage) ohne Eingriff in das Meßsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichtes. Der Begriff Kalibrieren wurde früher auch für das Justieren verwendet.
Kalibrierschein oder
Kalibrierzertifikat:
Dokumentiert die meßtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Gegen Mehrpreis.
Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet. Kennlinie einer Waage Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitäts-
bescheinigung:
Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitäts-
erklärung:
Die Konformitätserklärung dokumentiert, daß ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist bei KERN in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Konventioneller Wägewert
eines Gewichtsstückes:
Wirkung eines Gewichtsstückes auf eine Waage unter folgenden idealisierten Bedinungen: Werkstoffdichte des Gewichtes 8000kg/m³, Bezugstemperatur 20°C, Luftdichte bei der Messung 1,2 kg/m³. Siehe auch Luftauftrieb Der konventionelle Wägewert vereinfacht sehr genaue Wägungen, da nunmehr Schwankungen der Luftdichte bis zu +/- 10% rechnerisch nicht berücksichtigt werden müssen. Er hat sich weltweit durchtesetzt. Sämtliche Gewichte von KERN sind auf den konventionellen Wägewert justiert.
 

L

Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.
LCD-Anzeige
(Liquid Cristal Display):
Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.
LED-Anzeige
(Light Emitting Diode):
Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend.
Linearität /
Richtigkeit:
Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal.
Luftauftrieb: Jeder Körper erfährt in Luft einen Auftrieb (Gewichtsverlust), der bei sehr genauen Wägungen nicht vernachlässigbar ist. Um ihn in der Praxis zu neutralisieren, ist der Konventionelle Wägewert eingeführt worden. Der Luftauftrieb muß allerdings bei der Masse eines Körpers, berücksichtigt werden.
 

M

Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheits- wirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm"
Mehrbereichswaage: Waage mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waage. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit d
Meßunsicherheit
einer Waage:
Die Meßunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die Wahr- scheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für jede Waage nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Meßunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waage.
Metrologie: Lehre vom Messen, den Maßeinheiten und den Meßsystemen. Bei Waagen insbesondere im Zusammenhang mit dem Eichwesen gebräuchlich. Siehe auch >> OIML
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikrowaagen: Analysenwaage mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
 

N

Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter >> Bruttogewicht , >> Taragewicht
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt. KERN stellt auch Gewichte her, die nach N justiert sind, Beispiel: Haken- u. Schlitzgewichte
Nichtselbsttätige
Waage:
Waage, die das Eingreifen eines Bedieners während des Wägevorgangs erfordern. z.B. um die zu messende Last auf dem Lastträger aufzubringen oder um das Ergebnis zu erhalten. Dies trifft für das gesamte Waagenangebot von KERN zu. Dieser Begriff wird insbesondere bei eichfähigen Waagen angewandt.
 

O

OIML: Organisation Internationale de Métrologie Légale. Diese regelt die meßtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen (Metrologie).
 

P

Piktogramm: Stilisierte, symbolische Darstellung einer Geräteigenschaft oder einer allgemeinen Information. Bei KERN im Katalog jeder Waage zugeordnet. Dient der schnellen Orientierung
Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit, auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichts- dosiert abgeben zu können.
Plus-Minus-
Wägungen:
z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARE-Taste (Sollgewicht wird ge- speichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.
Präzisions-
gewichte:
Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit >> Justieren des Wägebereiches Das externe Prüfgewicht kann jederzeit, auch nachträglich, DKD-zertifiziert werden. Weitere Informationen
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
Prüfmittel-
überwachung:
Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Meßmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Weiter Informationen
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Meßwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
 

R

Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen >> Referenzstückzahl
Referenz-stückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives >> Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück. Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Meß-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit.
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner. Qualitätsmerkmal.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept >> Nettototal
RS-Schnittstelle: >> Datenschnittstelle.
Rückführbarkeit
auf das nationale Normal:
Die Norm ISO 9000 verlangt, daß alle Prüfmittel (z.B. Gewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß defi- nierter Toleranz übereinstimmen. Siehe auch >> Internationaler Kilogramm-Prototyp
 

S

Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard.
Selbsttätige Waage: Waage, die ohne das Eingreifen eines Bedieners wiegen und den Wägevorgang automatisch nach einem festgelegten Ablauf durchführen.
Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig. Zeitersparnis.
Stillstandskontrolle: >> Filter
Stückzahlen
von Einzelteilen:
Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
 

T

Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert. Beispiel: Wägebereich max. 6000g, Tara (=Behälter) 470g, verfügbarer Wägebereich = 5530g.
Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein. Siehe auch >> Bruttogewicht , >> Nettogewicht
Teilung: Bei der digitalanzeigenden Waage ist sie mit der >> Ablesbarkeit d identisch. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Er ist auf dem Kennzeichnungs- schild angegeben. Bei Über- oder Unterschreitung sind Meßfehler möglich.
Temperatureinfluß
auf Waagen:
Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu >> justieren
Toleranz eines
Meßgerätes:
Jedes Meßgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus. Siehe auch >> Fehlergrenzen
 

U

Überlast- /
Unterlastanzeige:
Anzeige im Display einer Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
 

V

Validierung: Dokumentierter Nachweis, daß ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, daß eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der >> Fehlergrenzen einer Waage bei der Ersteichung (Ersteich- fehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer Waage nach Plus und Minus.
 

W

Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.
Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkon- solen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d < 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.
 

Z

Ziffernschritt: >> Ablesbarkeit
Zertifikat: >> Kalibrierschein
Zertifizierung nach
DIN EN ISO 9001:
Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, daß er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem Abschluß mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements-Systems DIN EN ISO 9001. Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein DKD-Kalibrierzertifikat, welches die meßtechnischen Eigenschaften eines Meßgerätes (z. B. einer Waage oder eines Gewichtsstückes) bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da heirmit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.
Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bundesanstalt z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist.