Tipps zur Umsetzung der Brandschutzverordnung

Feuermelder, Notausgang- und Sicherheitsschilder – so organisieren Sie den Brandschutz in Ihrem Betrieb richtig.

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In unserem Leitfaden zum Thema Brandschutzordnung erfahren Sie alles, was in Gewerbe- und Industriebetrieben für einen optimalen Brandschutz berücksichtigt werden muss. Wie Sie eine Brandschutzordnung am besten gestalten, wo Sie Feuerlöscher und Feuermelder platzieren, wie Notausgänge beschaffen sein müssen und vieles mehr.

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Warum Sie eine Brandschutzordnung unbedingt brauchen

Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiger Bestandteil im betrieblichen Brandschutz. Wie eine spezielle Hausordnung regelt sie nicht nur das Verhalten im Brandfall, sondern enthält auch unternehmensspezifische Massnahmen zur Brandprävention. Eine sorgfältig ausgearbeitete Brandschutzordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Bränden sowie sichere und reibungslose Evakuierung im Ernstfall – und damit Rettung von Menschenleben.

Noch wichtiger ist es jedoch, die festgehaltenen Verhaltensregeln auch praxistauglich umzusetzen, zum Beispiel, indem Sie einen Brandschutzbeauftragten benennen und ihn in betriebliche Veränderungsprozesse einbeziehen, MitarbeiterInnen schulen und regelmässige Brandschutz- und Evakuierungsübungen durchführen. So implementieren Sie nicht nur geeignete Massnahmen, sondern können Schwächen in Ihrem Brandschutzsystem rechtzeitig aufdecken und beheben.

Integrale Bestandteile für den betrieblichen Brandschutz

Beim Brandschutz im Betrieb müssen verschiedene Komponenten ineinandergreifen. Wenn diese perfekt zusammenspielen, gelingt es, Brände erfolgreich zu vermeiden und Menschenleben zu retten.

Organisatorischer Brandschutz: Hier legen Sie die Rahmenbedingungen für Brandverhütung und Verhalten im Brandfall fest. Herzstück ist die Brandschutzordnung, in der Verantwortlichkeiten und Handlungsanweisungen genau definiert sind. Auch ein Flucht- und Rettungsplan gehört dazu. Regelmässige Brandschutzbelehrungen und praktische Übungen tragen ebenfalls zur Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen bei.

Baulicher Brandschutz: Ziel ist es, mit baulichen Massnahmen auf Grundstücken und Gebäuden die Ausbreitungsmöglichkeiten eines Feuers zu beschränken sowie durch eine optimale Gebäudekonstruktion Flucht- und Rettungswege zu sichern. In diesen Bereich fallen beispielsweise der Zugang zu Hydranten, die richtige Auswahl von (feuerfesten) Baustoffen, die Abgrenzung von Brandabschnitten mithilfe von Brandmauern, Feuerschutztüren und Brandschotts sowie die Gestaltung von Treppenhäusern als Fluchtweg.

Anlagentechnischer Brandschutz: Hier geht es um die technische Ausstattung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen. Dazu zählen die Installation von Rauchabzugsanlagen und Rauchschutztüren auf Fluchtwegen, die Notstromversorgung für automatische Löschsysteme und die Meldung und Früherkennung von Brandherden durch manuelle oder sensorgesteuerte Rauch- und Feuermelder.

Pflicht oder nicht – wer muss eine Brandschutzordnung erstellen?

Jeder Betrieb in der Schweiz muss über eine auf ihn zugeschnittene Sicherheitsorganisation zum Brandschutz verfügen, um durch passende Massnahmen die schnelle Alarmierung und den reibungslosen Einsatz der Rettungskräfte zu garantieren. Besondere Vorschriften sind in Gebäuden mit besonders grossen Personenansammlungen einzuhalten. Ausserdem ist in bestimmten Fällen ein Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz zu bestellen.

Für die bauliche und technische Umsetzung und Instandhaltung des abwehrenden Brandschutzes sind Eigentümer und Nutzerschaft verantwortlich. Ihnen unterliegen auch organisatorische und personelle Regelungen der Brandsicherheit. Hierfür ist eine brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung einzuhalten sowie das Verhalten im Brandfall und die Alarmierung zu planen, schriftlich festzuhalten und an einen geeigneten Ort auszuhängen.

Um die Einhaltung aller im Einzelfall geltenden Regelungen zu gewährleisten und diese auch nachweisen zu können, empfiehlt es sich, alle betrieblichen Regelungen in einer Brandschutzordnung verbindlich festzuhalten.

Wichtige Gesetze und Vorschriften zum Brandschutz in der Schweiz:

In der gesamten Schweiz bilden die Brandschutzvorschriften der VKF die gesetzliche Grundlage, Brandschutz in Gebäuden richtig umzusetzen. Sie enthalten die VKF-Brandschutznorm und die VKF-Brandschutzrichtlinien.

Die wichtigsten Anforderungen an eine Brandschutzordnung

Die seit Mai 2014 gültige DIN 14096 regelt die zentralen Inhalte einer Brandschutzordnung.

Wichtig: Eine Brandschutzordnung ist stets aktuell zu halten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. Sie ist in drei Teile gegliedert, die sich an verschiedene Zielgruppen richten und deswegen unterschiedlich detailliert ausfallen. Beim Erstellen einer Brandschutzordnung kann man sich zwar an Musterbrandschutzordnungen orientieren, muss aber unbedingt individuelle Anpassungen in Bezug auf die jeweiligen betrieblichen und gebäudetechnischen Voraussetzungen vornehmen. So kommen je nach Branche unterschiedliche Gefahrenquellen oder Evakuierungsmassnahmen zum Tragen. In einem Teeladen herrschen andere Gefahrenquellen vor, als in einem Chemiebetrieb und auch verschiedene Gebäudearten wie Hochhäuser, Fabrikhallen oder hochfrequentierte öffentliche Bauten stellen unterschiedliche Anforderungen an den passenden Brandschutz.

Brandschutzordnung Teil A

Richtet sich an alle, die sich im Betriebsgebäude aufhalten, und enthält eine Kurzfassung der Verhaltensregelungen im Brandfall in Form von präzisen Handlungsanweisungen. Sie ist als Aushang gestaltet und stellt ergänzt die separat ausgehängten Flucht- und Rettungspläne. Folgendes muss bei der Brandschutzordnung Teil A beachtet werden:

  • Gut sichtbar anbringen, z.B. an Info-Punkten, in Hallen, an Aufzügen oder Türen
  • Immer gut lesbar und aktuell halten
  • Form: eine Seite, Mindestgrösse DIN A4
  • Festgelegte Anordnung, Schriften und Format der Sicherheitskennzeichen berücksichtigen.

Brandschutzordnung Teil B

Richtet sich an alle, die sich dauerhaft oder regelmässig in Betriebsgebäude oder Häusern aufhalten: in der Regel also an die Belegschaft oder BewohnerInnen. Sie muss diesen in Schriftform direkt ausgehändigt werden. Neben konkreten Anweisungen im Brandfall enthält dieser Teil auch Informationen zur Brand- und Rauchbekämpfung sowie zu Flucht- und Rettungsplänen.

Brandschutzordnung Teil C

Richtet sich an MitarbeiterInnen, die Spezialaufgaben im Betrieb übernehmen, und ist ebenfalls in Papierform auszuhändigen. Vor allem handelt es sich hier um Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Brandschutzhelfer und Sicherheitsinspektoren. Aber auch Vermieter und Geschäftsführer, die im Brandfall für die Personensicherheit mitverantwortlich sind, gehören dazu. Dieser Teil ist am umfangreichsten und enthält detaillierte, unternehmensspezifische Angaben zur Brandprävention, zur Überwachung von Brandschutzeinrichtungen und zu Wartungs- und Evakuierungsplänen.

Lebenswichtige Wegweiser: Welche Sicherheitsschilder gibt es?

Seit Anfang 2013 gilt die ISO 7010 als gültige Norm für Sicherheitszeichen in Europa. Der Vorgänger DIN 4844-2 geniesst noch Bestandschutz, sodass Bestandsschilder grundsätzlich beibehalten und sogar nach alter Norm ergänzt werden können. Experten empfehlen dennoch, die alten Sicherheitsschilder entsprechend der neuen Regelung auszutauschen, da das Unternehmen im Schadensfall nachweisen muss, dass die bestehende Beschilderung einem gleichwertigen Sicherheitsstandard entspricht. Auch wenn sich die Symbolik mit der neuen Norm nur wenig verändert hat, sollte man eine Mischbeschilderung vermeiden. Sie könnte zu Verwirrung und Verunsicherung führen, die im Ernstfall wichtige Zeit kosten kann.

Die ISO 7010 unterscheidet zwischen verschiedenen Sicherheitskennzeichen, für die die Farben Gelb, Rot, Blau, Grün, sowie Weiss und Schwarz verwendet werden (nach dem RAL-F14-Farbregister in DIN 3864-4). In der ASR A1.3 ist die Verwendung dieser Schilder konkretisiert.

Die wichtigsten Sicherheitsschilder im Überblick

Rettungszeichen markieren Einrichtungen, die im Falle eines Unglücks schnell helfen können. Dazu gehören Notausgangsschilder, Erste-Hilfe-Schilder oder Hinweisschilder für Rettungswege. Die Schilder sind quadratisch bzw. rechteckig mit einem zusätzlichen Richtungspfeil, und einem weissen Piktogramm auf grünem Hintergrund.

Notausgangsschild

Warnzeichen weisen auf potenzielle Gefahren hin, um die Achtsamkeit der Personen im Umkreis zu erhöhen. Diese dreieckigen Sicherheitsschilder zeigen ein schwarzes Piktogramm auf gelbem Grund mit einer ebenfalls schwarzen Umrahmung.

Gelbes Warnschild "Hochspannungsgefahr"

Verbotszeichen untersagen Handlungen oder den Gebrauch von bestimmten Gegenständen, die die Betriebssicherheit gefährden. Verbotsschilder sind rund mit einem schwarzen Piktogramm auf weissem Grund mit rotem Rand.

Verbotszeichen für "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Brandschutzzeichen zeigen die Position von Feuermeldern, Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen an, damit Betroffene im Brandfall schnell und zielgerichtet Gegenmassnahmen ergreifen können. Brandschutzschilder sind quadratisch mit weissem Piktogramm auf rotem Grund.

Brandschutzzeichen zur Markierung von Feuermeldern

Gebotszeichen fordern zu bestimmten, brandvorbeugenden oder unfallverhütenden Verhaltensweisen auf und sorgen so für mehr Sicherheit in allen Betriebsbereichen. Die runden, blauen Schilder haben ein weisses Piktogramm.

Gebotszeichen mit Handschuhen

Brandschutzanlagen: Feuermelder, Rauchmelder und Rauchwarnmelder

Mithilfe von Brandmeldeanlagen lassen sich Gefahrenereignisse direkt an die zuständige Leitstelle der Feuerwehr melden und betriebstechnische Einrichtungen zur Brandeindämmung ansteuern. Das können zum Beispiel interne Alarmanlagen, Rauchableitungssysteme, Aufzugssteuerungen oder Löschanlagen sein. Auch einzelne Rauchmelder und Handfeuermelder sind kleine Brandmeldeanlagen, sie verfügen über unterschiedliche Auslösemechanismen.

Sogenannte Rauchwarnmelder sind in privaten Wohnräumen in Deutschland mittlerweile Pflicht. Sie alarmieren die Anwesenden im Raum bei Rauchentwicklung mit einem lauten Alarmton. Die in öffentlichen Gebäuden und Betrieben vorgeschriebenenRauchmelder hingegen sind ein wichtiger Bestandteil von komplexen Brandmeldeanlagen und sind direkt mit der Brandmeldezentrale verbunden. Im Alarmfall schicken sie ein Signal, das den Feuerwehreinsatz auslöst.

Zusätzlich zu diesen automatischen Brandmeldern kann man auch Handfeuermelder installieren, die manuell ausgelöst werden. Diese müssen gut sichtbar und ausreichend beleuchtet sein und das Sicherheitskennzeichen „Handfeuermelder“ aufweisen. Es muss an allen Fluchtwegen die Möglichkeit bestehen, den Feueralarm auszulösen.

Wo sind Feuerlöscher Pflicht?

Für das Gewerbe besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Feuerlöscherpflicht. Privathaushalten steht es frei, einen Feuerlöscher zu installieren. Die geforderte Anzahl ist abhängig von der Grundfläche, Art der Raumnutzung und der möglichen Brandgefährdung. Für die Installation von Feuerlöschern sollte in jedem Fall ein Experte herangezogen werden, um alle Richtlinien einzuhalten und Haftungs- oder Versicherungsprobleme zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Feuerlöscher sollten gut sichtbar angebracht und leicht erreichbar sein. Geeignete Plätze sind Fluchtwege, Ausgänge ins Freie, Zugänge von Treppenhäusern oder Kreuzungspunkte von Fluren. Die Standorte von Feuerlöschern sind mit dem Brandschutzschild mit einem Feuerlöscher-Symbol, an unübersichtlichen Arbeitsstätten in Verbindung mit einem Richtungspfeil, zu kennzeichnen. Diese Schilder müssen auch bei Ausfall der Stromversorgung im Dunkeln erkennbar sein, also entweder beleuchtet oder aus langleuchtenden Materialien bestehen.

Gut zu wissen!

Wer kommt bei einem Fehlalarm für die Kosten für den Feuerwehreinsatz auf?

Feuerwehreinsätze verursachen jede Menge Kosten. Wurde der Feueralarm vorsätzlich ausgelöst, wird deshalb der Urheber zur Kasse gebeten. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz muss grundsätzlich der Besitzer der Alarmanlage tragen. Ab dem zweiten ungewollten Fehlalarm betragen die Gebühren zwischen 200 und 1.000 Franken. Die konkrete Reglung unterliegt der zuständigen Feuerwehrorganisation oder der Gemeindebehörde.

Gut zu wissen

Diese Vorschriften gelten für Notausgänge, Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege spielen eine zentrale Rolle bei der Selbst- und Fremdrettung im Gefahrenfall:

  • Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Sie dienen in erster Linie der Selbstrettung. Der Zielbereich muss ausreichend Platz für alle flüchtenden Personen bieten, ohne Risiko eines Rückstaus. Zu den Fluchtwegen zählen alle erforderlichen Verkehrswege, Flure, Treppenhäuser, Türen und Notausgänge. Die erlaubte Aufschlagrichtung von Türen auf Fluchtwegen ist von der Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall abhängig (nicht bei Notausgängen). Dabei spielt zum Beispiel die Anzahl der Personen, die die Tür nutzen müssen, eine grosse Rolle. Karussell- und Schiebetüren sind hier grundsätzlich nicht zulässig. Automatische Türen nur dann, wenn sie sich leicht per Hand in Fluchtrichtung öffnen lassen oder sich bei Gefahr selbsttätig öffnen und offenbleiben. Von aussen verschliessbare Türen müssen sich jederzeit von innen öffnen lassen.
  • Rettungswege sichern den Zugang der Rettungskräfte und dienen somit der Fremdrettung und Brandbekämpfung. Sie sind ständige bauliche Einrichtungen, die sich ohne Hilfe begehen lassen und auf eine öffentliche Verkehrsfläche führen.

Sicherheitsbeleuchtung weist bei schlechter Sicht und im Dunkeln den Weg

Fluchtwege müssen mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. So gewährleisten sie bei Ausfall der Beleuchtung im Gefahrenfall ein sicheres und unfallfreies Verlassen des Betriebes.

  • Optische Sicherheitsleistsysteme sind durchgehende mit optischen Kennzeichnungen und Richtungsweisern ausgestattete Wege, die sicher zum Ausgang führen. Dabei kommen elektrische Leuchtverfahren und langnachleuchtende Materialien zum Einsatz. Leitmarkierungen und beleuchtete Sicherheitsschilder zeigen den Verlauf der Fluchtwege, Notausgänge und Gefahrenstellen.
  • Leitmarkierungen weisen in Bodennähe den Weg entlang zum Ausgang. Sie bestehen in der Regel aus Materialien, die auch im Dunkeln ohne Energiezufuhr weiterleuchten. In einem solchen System müssen auch Fluchttüren und Notausgänge mit diesen langnachleuchtenden Materialien umrandet sein – am besten auch Treppen, Treppenwangen, Handläufe und Türklinken.
  • Sicherheitszeichen, die nicht nachleuchten, verfügen über eine Hintergrundbeleuchtung mit einer eigenständigen Stromquelle. Bei Unterbrechung der Stromversorgung schaltet sich diese von selbst ein und zeigt so auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung zuverlässig den Fluchtweg an. Die Zeichen sind in regelmässigen Abständen und bei Richtungswechseln, mit wegweisenden Pfeilen, anzubring

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