Wichtige Information
Gemeinsam sind wir stärker: RS und Distrelec haben sich zusammengeschlossen und können Ihnen nun ein breiteres Produktsortiment sowie Schweizer Support und Fachwissen vor Ort anbieten.
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Atemschutzmasken sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie verhindern, dass Feinstaub und andere Luftbestandteile in die Lunge eindringen. Im Ratgeber erfahren Sie alles über die Wahl von Schutzmasken, Filterarten und richtige Anwendung.
Mit einer riesigen Auswahl an Sicherheitsprodukten ist RS Components Ihr Partner für Betriebs- und Maschinensicherheit. Ob persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsschalter oder Sensoren: mit uns an Ihrer Seite verhindern Sie Betriebsunfälle und reduzieren Gefahren am Arbeitsplatz.
Atemschutzmasken (Englisch: Resparitory Protective Equipment / RPE) sind ein wichtiger Bestandteil im betrieblichen Arbeitsschutz, die den Träger vor Schadstoffen in der Luft wie Umweltgiften und Feinstaub schützt.
Die Lunge ist eines der empfindlichsten Organe, so verwundert es nicht, dass etwa 85 % aller Todesfälle durch Berufskrankheiten atemwegsbedingt sind. Deswegen räumt die Europäische Kommission Atemschutzmasken als Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) höchste Priorität ein. Die Auswahl der richtigen Maske erfolgt nach sorgfältiger Analyse des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung der spezifischen Gefahren und Art der vorhandenen Schadstoffe.
Schadstoffe verschmutzen die Luft auf unterschiedliche Art und Weise und gefährden die Gesundheit. Atemschutzmasken schützen vor:
Atemschutzmasken lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Isolierender Atemschutz funktioniert unabhängig von der Umgebungsatmosphäre. Die Atemluft wird extern über ein Gebläse zugeführt und kommt zum Beispiel aus einer Sauerstoffflasche. Filtrierender Atemschutz reinigt die einströmende Umgebungsluft von Schadstoffpartikeln. Je nach Art des Filters absorbiert er unterschiedliche Schadstoffe und Schadstoffmengen.
Bezeichnung | Einsatzumgebung | Anwendungsbeispiele |
---|---|---|
FFP-Maske | Normale Umgebungen ohne Sauerstoffmangel | Krankenhäuser, Influenza-Wellen, Schimmel, Holzstaub, Airbrush-/Lackierarbeiten |
Filtergeräte | Bei ausreichender Sauerstoffsättigung (> 17 %) | Umgang mit Gefahrstoffen, die man riechen oder schmecken kann (Asbest, Bergbau, industrielle Wartung, Produktion |
Isoliergeräte | Sauerstoffarme Luft (z.B. Sauerstoffentzug durch Brände) | Umgang mit Geruchs- und geschmacksneutrale Gefahrenstoffe |
Welchen Schutz bieten OP-Masken?
Unter den allgemeinen Begriff Atemschutzmasken fallen auch die sogenannten OP-Masken (chirurgische Masken). Diese gehören allerdings nicht zur persönlichen Schutzausrüstung im Betrieb, da sie im Wesentlichen nicht den Träger selbst, sondern vielmehr seine Umgebung vor dem Verteilen seiner Keime beim Atmen, Sprechen und Niesen schützen. Atemschutzmasken im Sinne des betrieblichen Arbeitsschutzes dagegen dienen dem Schutz des Trägers vor luftgetragenen Schadstoffen wie festen Partikeln oder auch Viren und andere Mikroorganismen. Anforderungen an chirurgische Masken regelt die Richtlinie über Medizinprodukte (DIN EN 14683).
Ob beim Schleifen, Umgang mit Epoxydharz oder beim Löten – nur mit der richtigen Schutzausrüstung bewahren Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter vor Langzeitschäden und atemwegsbedingten Berufskrankheiten.
Je nach Filtertyp schützen wiederverwendbare filtrierende Atemschutzmasken ihren Träger vor festen oder als Tröpfchen in der Luft befindlichen Schadstoffpartikeln (s.a. FFP-Schutzklassen). Sie erlauben vielfältigen Schutz, je nach Bedarf lassen sich die Filter austauschen. Sie sind als Voll- oder Halbmasken erhältlich und in einer Vielzahl an Größen, Stilen und Filtertypen erhältlich.
Merkmale
Je nach Filtertyp schützen wiederverwendbare filtrierende Atemschutzmasken ihren Träger vor festen oder als Tröpfchen in der Luft befindlichen Schadstoffpartikeln (s.a. FFP-Schutzklassen). Sie erlauben vielfältigen Schutz, je nach Bedarf lassen sich die Filter austauschen. Sie sind als Voll- oder Halbmasken erhältlich und in einer Vielzahl an Größen, Stilen und Filtertypen erhältlich.
Merkmale
Batteriebetriebene und luftgespeiste Gebläse-Atemschutzmasken ziehen durch die Luft durch einen Ventilator und Motor durch den Filter nach innen. Dadurch erhöht sich der Atemwiderstand auch bei sehr starker Filterkapazität nicht. Die Masken sind hocheffektiv und eignen sich auch für längere Einsätze und bei Umgebungen mit hoher Schadstoffdichte in der Luft. Luftgespeiste Atemschutzmasken führen dem Träger zusätzlich Sauerstoff über einen Kompressor zu. Als isolierender Atemschutz sind sie auch in sauerstoffarmen Umgebungen oder beim Umgang mit geruchs- und geschmacksneutralen Gasen geeignet.
Merkmale
Die DIN EN 149 ist die wichtigste Norm für Atemschutzmasken im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie legt Mindestanforderungen an filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen partikelförmige Schadstoffe wie Feinstaub, Glasfaser, Rauch oder Holzstaub fest und teilt diese in drei FFP-Schutzklassen ein. Außerdem enthält sie Zusatzanforderungen zur Einsatzdauer bei einer hohen Staubkonzentration und zur Wiederverwendbarkeit der Masken. Auch Anforderungen an Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind benannt.
Geprüfte und zugelassene Masken erkennt man am CE-Zeichen mit vierstelliger Kennziffer sowie Nennung der angewandten Normen (DIN 149: 2001 und A1: 2009) und Schutzstufe. Außerdem sollte der Verpackung eine Anwendungsinformation beiliegen und der Hersteller auf Anfrage die EG-Konformitätserklärung, Baumusterprüfung der Zulassungsstelle und Technisches Datenblatt zur Verfügung stellen können.
Erreichen eine Filterleistung von mindestens 80 %
Einsatz bei ungiftigen Schadstoffen bis zum 4-fachen des Grenzwertes
Schützt nicht gegen:
* *
radioaktive Partikel krebserregender und radioaktiver Stoffe, luftgetragenen biologische Stoffe der Kategorie 2 und 3 sowie Enzyme
Filterleistung mind. 94 %
Einsatz bei mindergiftigen Feinstäuben bis zum 10-fachen des Grenzwertes
Schützt nicht vor:
radioaktiven Partikeln, krebserregenden Stoffen, biologischen Schadstoffen der Kategorie 3 sowie Enzymen
„R“-Markierung: Masken, die nach ihrem Einsatz gereinigt werden können, erhalten diese „R“-Markierung („reusable“). Nicht wiederverwendbare Masken sind mit „NR“ (non-reusable“) gekennzeichnet. Die Wiederverwendbarkeit hängt von Faktoren wie Schadstoffkonzentration, Hitze, Feuchtigkeit, Atmungsintensität und Hygiene ab.
„D“-Markierung: Nur für Einwegmasken. Besteht das Maskenmodell die sogenannte Dolomitstaubprüfung, kann der Träger sie auch bei einer hohen Staubbelastung mit einem geringen Atemwiderstand über einen längeren Zeitraum benutzen.
Filtrierende Atemschutzmasken schützen vor Partikeln, wie sie in Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebeln vorkommen. Sie bieten keinen Schutz vor Dampf und Gas. Damit sie uneingeschränkt schützen, müssen sie Mund und Nase vollständig bedecken.
Filtergeräte bestehen aus der Maske an sich, die als Haltevorrichtung dient und einem Filter, der ggf. austauschbar ist. Dieser besteht aus mehreren Lagen und ist aus verschiedenen Materialien zusammengesetzt, die für Stabilität, Tragekomfort, Reißfestigkeit und den eigentlichen Atemschutz sorgen. Die Anzahl der Filterschichten steigt, je mehr Partikel gefiltert werden müssen. Masken mit einer hohen Schutzstufe haben deswegen grundsätzlich einen höheren Atemwiderstand. Um auch bei höchstem Schutz ein leichtes Ein- und Ausatmen zu ermöglichen, muss das Filtermaterial luftdurchlässig sein und gleichzeitig die Schadstoffe zuverlässig filtern. Dafür ist der Filter elektrostatisch aufgeladen, auch kleinste Partikel bleiben daran haften und fliegen nicht hindurch. Da sich die elektrostatische Aufladung mit der Zeit verliert, haben solche Masken ein Verfallsdatum.
Atemschutzmasken können optional mit einem Atemventil ausgestattet sein, das das Tragen der Maske über einen längeren Zeitraum hinweg komfortabler macht. Das Ventil öffnet sich beim Ausatmen und lässt und die feuchtwarme Atemluft ausströmen. Beim Einatmen schließt es wieder dicht ab, sodass gereinigte Luft über den Filter einströmt.
Damit die Atemschutzmaske ihre Funktion richtig erfüllen kann, ist ein guter Sitz und vor allem das korrekte Anlegen wichtig. Arbeitgeber unterliegen deswegen einer Unterweisungspflicht zum Umgang mit Atemschutzmasken. Da jede Maske unterschiedlich ist, richtet man sich beim Anlegen am besten nach den beiliegenden Anwendungshinweisen.
Die Maske sollte vor jeder Benutzung auf Mängel, wie zum Beispiel Risse im Gesichtsteil, lose Befestigungsbänder oder fehlende Teile, überprüft werden. Die Maske sollte nur mit sauberen Händen berührt werden, am besten reinigt man sich mit Wasser und Seife oder auch Desinfektionsmittel.
Die Maske von oben nach unten über Nase und Mund ziehen, dann die Befestigungsbänder seitlich und hinter dem Kopf festziehen. Das Mundstück an die Nase anpassen und Nasenstück so andrücken, dass die Maske fest auf Gesicht und Nase sitzt. Die Maske muss Mund und Nase vollständig und lückenlos abdecken.
Begeben Sie sich vor dem Annehmen in einen gefahren- und schadstofffreien Bereich. Ziehen Sie die Maske leicht nach vorne und nach unten gebeugt ab, damit keine Schadstoffpartikel auf Sie fallen. Die Maske sofort in einen verschließbaren Behälter geben und die Hände mit Wasser und Seife bzw. Desinfektionsmittel reinigen.
Hinweis: Zwischen Haut und Maskenrand darf nichts die Dichtung beeinträchtigen. Das heißt: Keine Haare im Bereich der Dichtung. Bärte, Koteletten oder Gesichtsbehaarung sind deswegen unbedingt sorgfältig zu entfernen.
Nicht nur der richtige Umgang mit Atemschutz garantiert, dass Atemwege unversehrt bleiben. Auch Wartung und Pflege von persönlicher Schutzausrüstung sind von enormer Wichtigkeit. Eine Produktauswahl finden Sie in unserem Sortiment.
Die Verwendung und Art der Schadstoffbelastung entscheiden darüber, welche Atemschutzmaske zum Einsatz kommt und ob sie wiederverwendet werden kann. In vielen Fällen ist eine Reinigung nicht möglich. Eine Einwegmaske, erkennbar an der Markierung „NR“, muss nach dem Einsatz sicher verwahrt und danach zerstört werden, um Risiken aus der Verwertung zu vermeiden. Wiederverwendbare Masken sind an der Markierung „R“ zu erkennen.
Atemschutzmasken sind für den Einsatz während einer Schicht, also in der Regel 8 Stunden konzipiert. Mit der Zeit setzt sich der Partikelfilter zu und es fällt zunehmend schwerer, zu atmen. Bei Arbeiten mit hoher Staubkonzentration kann es deswegen nötig sein, die Maske früher zu wechseln.
Filtrierende Atemschutzmasken sind elektrostatisch aufgeladen, damit auch kleinste Partikel am Filter haften bleiben. Auch wenn die Maske nicht genutzt wird, entlädt sich der Filter mit der Zeit und kann dann keinen ausreichenden Schutz mehr gewähren. Die Herstellerangabe zur maximalen Lagerzeit ist deswegen unbedingt zu beachten. Sie liegt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren.
Barthaare behindern die Dichtigkeit von Atemschutzmasken und damit die Arbeitssicherheit. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Regel 112-190 legt fest, dass Personen mit Bärten oder Koteletten im Dichtungsbereich von Voll- und Halbmasken nicht als Träger geeignet sind. Gesichtsbehaarung ist in jedem Fall so gut wie möglich zu entfernen. Auch wenn Piercings, die Kopfform und tiefe Narben den richtigen Sitz der Atemschutzmaske behindern, ist Vorsicht geboten. Maskenformen verschiedener Hersteller können den individuellen Ansprüchen der Träger gerecht werden.
Der „Nennschutzfaktor“ oder „nominelle Schutzfaktor“ gibt an, wie hoch der Schutz am Arbeitsplatz ausfallen muss. Er wird aus der Schadstoffkonzentration und dem zulässigen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ermittelt und bestimmt, welcher FFP-Schutzklasse der verwendete Atemschutz entsprechen muss. Während man den NPF aus Laborwerten ableitet, ergibt sich der APF aus praktischen Arbeitsplatzmessungen.
Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, welche Konzentration an Schadstoffen an einem Arbeitsplatz maximal zugelassen ist, damit keine gesundheitlichen Schäden entstehen. Wird dieser Wert überschritten, ist ein entsprechender Atemschutz Pflicht. Oft findet man auch den englischen Fachbegriff OEL (Occupational exposure limit values).